Mit Schreiben vom 25. Februar 2013 beantragten X.Y.s Eltern dem Schulrat der Primarschulgemeinde Q. wiederum, die Kosten für die Beschulung an den Privatschulen «R.» bzw. «S.» und die Fahrspesen ab 23. April 2012 zu übernehmen. Eventuell sei X.Y. durch Verfügung der Schulgemeinde an eine andere Schule für Hochbegabte zuzuweisen oder es sei die Rückschulung in die öffentliche Volksschule per 11. März 2013 umzusetzen. Der Schulrat wies das Gesuch mit Verfügung vom 3. April 2013 ab. Zur Begründung hielt er fest, X.Y. sei zweimal durch den SPD abgeklärt worden, jeweils mit dem Ergebnis, dass sie nicht hochbegabt sei.