In der Folge, am 12. Februar 2013, liessen die Eltern X.Y. durch eine als Privatgutachterin beigezogene Psychologin auf Hochbegabung abklären. Diese kam zum Schluss, X.Y. sei tatsächlich hochbegabt, und kritisierte die Vorgehensweise und Ergebnisse bei den durch den SPD durchgeführten Testreihen in verschiedener Hinsicht (vi act. 1a/18).