Am 25. November 2012 stellten X.Y.s Eltern beim Schulrat Q. ein Gesuch um Übernahme der Kosten für die private Beschulung. Der Schulrat erteilte am 21. Dezember 2012 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2012 bis 31. Juli 2014 eine Kostengutsprache von insgesamt Fr. 4‘000.--. Er hielt fest, diese Kostenbeteiligung sei freiwillig, weil die Eltern für die Kosten der Privatschule grundsätzlich selber aufkommen müssten (zum Ganzen vgl. vi-act. 13a/2). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte