act. 13a/1, Beilage 2). Ab dem 23. April 2012 liessen die Eltern X.Y. durch die Privatschule «R.» in K. beschulen. Anfang September 2012 wechselte X.Y. von der «R.» an die Privatschule «S.» in L. Auf Wunsch ihrer Eltern wurde X.Y. am 3. September 2012 erneut durch den SPD auf Hochbegabung untersucht. Im Bericht vom 11. September 2012 hielt dieser fest, bei den erzielten Ergebnissen könne zwar von intellektuellen Fähigkeiten im überdurchschnittlichen Bereich, jedoch nicht von einer Hochbegabung gesprochen werden (vgl. vi-act. 13a/1, Beilage 3).