Beweiserhebungen gestützt auf einen Auftrag der Staatsanwaltschaft durch, kommen den Verfahrensbeteiligten dieselben Verfahrensrechte wie bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft zu (Art. 312 Abs. 2 StPO). Entsprechend wird der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Privatklägerschaft bei delegierten Einvernahmen nach Art. 312 Abs. 2 StPO insbesondere das Teilnahmerecht sowie das Recht, Ergänzungsfragen zu stellen, zuteil (Wohlers, in: Donatsch/Hans-jakob/Lieber, StPO Komm., Art. 147 N 2; BSK StPO– Schleiminger Mettler, Art. 147 N 7a je mit weiteren Hinweisen).