bb) Im Weiteren beantragte der Beschwerdeführer, die Vorinstanz sei anzuweisen, erneut einen Entsiegelungsantrag beim Zwangsmassnahmengericht einzureichen. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist es möglich, Unterlagen, die ohne Entsiegelung zurückgegeben worden sind, erneut sicherzustellen und entsprechend nochmals ein Entsiegelungsgesuch einzureichen. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn eine Entwicklung des Strafverfahrens stattgefunden hat;