AK.2024.15-AK 10/13 beauftragt gewesen sei (vgl. act. 1, S. 8 f.). Mit der Beschwerde reichte er eine Erklärung von R.__ ein (act. 2/3). Daraus geht nicht hervor, dass sie an der schulinternen Untersuchung beteiligt war. Vielmehr schildert sie, dass sie nur zufällig vom […]lehrer Q.__ davon erfahren habe. Damit ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Befragung von R.__ die Strafuntersuchung vorwärtsbringen könnte.