Am 5. Oktober 2023 kam es gemäss einer Aktennotiz zu einem weiteren Telefongespräch zwischen der damaligen Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers und dem Verfahrensleiter. Diese teilte mit, es habe sich in der Zwischenzeit nichts Grundlegendes geändert. Der Beschwerdeführer sei nicht bereit, neue Aussagen zu machen, und eine gütliche Einigung zwischen den Parteien stehe nicht AK.2024.15-AK 9/13 in Aussicht. Daraufhin teilte der Verfahrensleiter mit, er werde ihr eine Parteimitteilung mit der Ankündigung, das Verfahren einzustellen, zukommen lassen (act. 8/RA/1/11).