Die Rechtsanwältin teilte mit, sie und ihr Mandant würden versuchen, mit den beschuldigten Jugendlichen und deren Vertretern eine gütliche Einigung zu erzielen. Auf eine Einvernahme auf dem Rechtshilfeweg wolle der Beschwerdeführer verzichten, weil dies wohl zu viel Zeit in Anspruch nehme. Der Verfahrensleiter teilte der Rechtsvertreterin mit, er werde ihren Mandanten auf den 23. September 2023 vorladen, falls er nichts Anderes höre (act. 8/RA/1/10). Am 5. Oktober 2023 kam es gemäss einer Aktennotiz zu einem weiteren Telefongespräch zwischen der damaligen Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers und dem Verfahrensleiter.