– die Einstellung seines Strafverfahrens vom 20. Dezember 2023 wurde nicht angefochten – sagte ebenfalls aus. Er gab an, nichts gemacht zu haben (act. 8/E/5, Frage 7), und er könne sich nicht erinnern (act. 8/E/5, Fragen 8 ff.). Sodann führte er aus, es sei besser, wenn er nichts sage (act. 8/E/5, Frage 13). Er habe Angst, die Sachen zu beantworten oder Dinge der anderen Beschuldigten zu bestätigen (act. 8/E/5, Frage 24). Auch habe er Angst, dass ihm das Gleiche widerfahre (act. 8/E/5, Fragen 33 ff.). Schliesslich bestätigte er, dass er im Gamingroom zwei Schlägereien gesehen habe. Weitere Angaben dazu wollte er nicht machen (act. 8/E/5, Fragen 20 ff.).