dd) Die Kantonspolizei befragte im September 2022 fünf Beschuldigte. D.__ (act. 8/E/1), F.__ (act. 8/E/3) und C.__ (act. 8/E/4) verweigerten jeweils die Aussage. Der Beschwerdegegner gab an, es habe keine körperlichen Angriffe gegeben; vielmehr seien es nur Humor und Spiel gewesen. So hätten sie etwa eine Kissenschlacht veranstaltet ohne Kraftanwendung (act. 8/E/2, Fragen 9 ff.). Im Weiteren gab der Beschwerdegegner mehrfach an, sich nicht erinnern zu können und grosse Angst zu haben (act. 8/E/2, z.B. Fragen 17, 20, 22, 43). G.__ – die Einstellung seines Strafverfahrens vom 20. Dezember 2023 wurde nicht angefochten – sagte ebenfalls aus.