3. Die Jugendanwaltschaft des Kantons St. Gallen sei anzuweisen, die Zeugin R.__ einzuvernehmen und den Beschwerdegegner sowie C.__, D.__, E.__, F.__ und G.__ anlässlich erneuter Einvernahmen mit den von ihnen im Rahmen der schulinternen Untersuchung gemachten Aussagen und den Aussagen von R.__ zu den Vorfällen […] zu konfrontieren. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST).