1. Die Einstellungsverfügung der Jugendanwaltschaft des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2023 in der Jugendstrafsache gegen B.__ sei in Bezug auf die Einstellung des Strafverfahrens betreffend einfache Körperverletzung und Nötigung aufzuheben. 2. Die Jugendanwaltschaft des Kantons St. Gallen sei anzuweisen, unverzüglich beim Zwangsmassnahmengericht, die Entsiegelung der am 22. August 2022 von […] eingereichten Unterlagen aus der schulinternen Untersuchung zu beantragen.