Zudem sei er verbal angegangen und als fett, doof und dumm bezeichnet worden. In der Folge eröffnete die Jugendanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die sechs Jugendlichen. B.- Die Jugendanwaltschaft sistierte das Verfahren gegen E.__ am 22. Dezember 2023 zufolge unbekannten Aufenthaltsorts des Beschuldigten. Gleichentags stellte sie das Verfahren gegen die übrigen fünf Beschuldigten ein. Gegen die Einstellung des Verfahrens im Zusammenhang mit B.__ erhob der anwaltlich vertretene A.___ am 29. Dezember 2023 Beschwerde an die Anklagekammer und stellte folgende Anträge: