6.- Im Ermächtigungsverfahren sind praxisgemäss und unabhängig vom Verfahrensausgang keine Kosten zu erheben und keine Parteientschädigungen zuzusprechen. Entscheid: 1. Die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Z.___, Rettung St. Gallen, wird erteilt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. AK.2024.138-AK 7/7