AK.2024.138-AK 6/7 Rücksprache mit einem rechtlichen Beistand und im Zuge der Einvernahme direkt nach dem Unfall im Stande war, die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Erklärung, mithin insbesondere den Verlust der Stellung als Privatklägerschaft im Strafverfahren (Zürcher Kommentar StPO-LIEBER, 3. Aufl. 2020, Art. 120 N 2), zu überblicken. 4.- Zusammenfassend ist eine Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Z.___, Rettung St. Gallen, zu erteilen.