BGer 6B_738/ 2012 vom 18. Juli 2013 E. 2.4.1 und E. 2.3.2 und 6S.162/2003 vom 4. August 2003 E. 3). Da diese Fragen im eher summarisch geführten Ermächtigungsverfahren und aufgrund der vorliegenden Akten noch nicht abschliessend beantwortet werden können, sind die dafür erforderlichen Abklärungen im Rahmen eines Strafverfahrens vorzunehmen.