Die Angezeigte gab anlässlich ihrer polizeilichen Befragung vom 17. November 2023 zwar an, die transportierte Patientin habe eine zentrale Lungenembolie gehabt, was heisse, dass dies jederzeit mit einem Herzstillstand mit Todesfolge hätte enden können (act. 3/S3, Antwort 56). Die genaue Dringlichkeitseinstufung ist damit aber nicht abschliessend geklärt.