Das Merkblatt des UVEK vom 7. Januar 2021 zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn verlangt höchste Sorgfalt, wenn eine Verzweigung bei roter Lichtsignalanlage befahren wird. Bei der Einfahrt in eine Verzweigung, bei der andere Strassenbenützer normalerweise den Vortritt haben, muss der Führer so langsam fahren, dass er noch rechtzeitig anhalten kann, falls andere Verkehrsteilnehmer die besonderen Warnsignale übersehen oder nicht beachten. Auf einen Sicherheitshalt bzw. ein vollständiges Stillstehen ist aber nach Möglichkeit zu verzichten, um keine Zweifel über die Beanspruchung des Vortrittsrechts aufkommen zu lassen.