Der Fahrzeuglenker, der die ordentlichen Vortrittsregeln missachtet, muss die durch die Umstände gebotenen Vorsichtsmassnahmen beachten, insbesondere seine Geschwindigkeit reduzieren (BGer 6B_738/2012 vom 18. Juli 2013 E. 2.3.2 und 6S.162/2003 vom 4. August 2003 E. 3.1). Das Merkblatt des UVEK vom 7. Januar 2021 zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn verlangt höchste Sorgfalt, wenn eine Verzweigung bei roter Lichtsignalanlage befahren wird.