AK.2024.138-AK 3/7 gemessen an den Amtspflichten missbräuchliche Vorgehensweise oder ein sonstiges Verhalten, das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, in minimaler Weise glaubhaft erscheinen und es müssen hinreichende Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen (BGer 1C_97/2015 vom 1. September 2015 E. 2.2).