2024 E. 3, BGE 137 IV 269 E. 1.3.1). Das Strafverfahren richtet sich gegen eine bei der Rettung St. Gallen angestellte Mitarbeiterin. Sie wird beschuldigt, sich bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. ihres Amts allenfalls strafbar gemacht zu haben. Damit hat AK.2024.138-AK 2/7 die Anklagekammer über die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens zu entscheiden (vgl. AK.2023.151-AK vom 3. Mai 2023, AK.2018.117-AK vom 21. Juni 2018).