1. Die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen X.___ und Y.___, Mitarbeiterinnen des Veterinäramts St. Gallen, gegen Z.___, Tierärztin in der Tierarztpraxis M.___, und gegen Unbekannt wird nicht erteilt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. AK.2024.125-AK 10/10