AK.2024.125-AK 8/10 Aufgrund der eingegangenen, weiteren Gefährdungsmeldung anfangs März 2024 wie auch der Ergebnisse der früheren Kontrollen, welche zu Beanstandungen geführt hatten (act. 8/4-8/6; act. 7, S. 1), waren die angezeigten Mitarbeiterinnen des AVSV berechtigt, die Kontrolle am 6. März 2024 durchzuführen. Der Anzeiger war vor Ort – trotz vorgefundener Fahrzeuge – weder durch Klingeln, Klopfen, Rufen etc. noch telefonisch erreichbar.