AK.2024.125-AK 6/10 7. Februar 2024 der Rinderbestand des Anzeigers einer tierseuchenrechtlichen einfachen Sperre 1. Grades unterstellt worden. Anfangs März 2024 sei eine weitere Meldung einer Drittperson eingetroffen, wonach eine Kuh auf der Weide des Anzeigers nicht mehr aufstehen könne. Daher sei am 6. März 2024 eine weitere Kontrolle durch das AVSV in Begleitung von zwei Beamten der Kantonspolizei erfolgt. Obwohl das Fahrzeug und das Fahrrad des Anzeigers auf dem Hofplatz gestanden seien, habe dieser trotz mehrmaligen Läutens, Klopfens und Rufens an der Haustüre nicht reagiert.