4.- a) Das AVSV legte anlässlich der Stellungnahme vom 5. April 2024 dar, infolge eingegangener Meldungen am 7. Februar 2024 in Begleitung von zwei Beamten der Kantonspolizei eine unangemeldete Primärproduktions- und Tierschutzkontrolle beim Anzeiger vorgenommen zu haben. Da der Anzeiger weder habe angetroffen noch telefonisch erreicht werden können, habe die Angezeigte 2 an der Haustüre eine Visitenkarte hinterlassen mit dem Vermerk, sich zu melden. Die anlässlich der Kontrolle gemachten Feststellungen samt Auflagen seien dem Anzeiger mit den Inspektionsberichten vom 7. und 19. Februar 2024 mitgeteilt worden.