Hintergrund der Strafanzeige bildet eine durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) am 6. März 2024 erfolgte Tierschutzkontrolle auf dem Betrieb von A.___ in B.___. Seine Rindviehhaltung soll seit Jahren Anlass zu Beanstandungen geben; ebenso soll er versucht haben, die Kontrollen mit verschiedenen Mitteln zu verunmöglichen bzw. zu erschweren. Infolge festgestellter tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Verstösse erfolgte seitens des AVSV eine Strafanzeige gegen A.___ beim Untersuchungsamt St. Gallen.