11/19), was darauf zurückzuführen sein könnte, dass er mit der Einsicht in den Polizeirapport die Rolle des Beschwerdeführers im Strafverfahren in Erfahrung bringen bzw. sich einen ersten Überblick über das Unfallgeschehen verschaffen wollte. Auch ist zu beachten, dass der damalige Rechtsvertreter des Beschwerdeführers als Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht auf diese Rechtsgebiete und insbesondere auch auf Opferhilferecht, nicht aber auf Straf- und Strafprozessrecht spezialisiert ist (vgl. […]).