54 StGB um Strafbefreiung. Gleichentags zeigte der Beschwerdegegner dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers den Eingang dieser Eingabe an und teilte mit, dass diese als verspätete Einsprache gegen den Strafbefehl vom 16. November 2023 entgegengenommen werde, wobei bei einem Festhalten an der Einsprache eine Überweisung an das Gericht erfolgen werde (act. 11/25). Daraufhin zeigte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 6. Dezember 2023 an, das Mandat sei erloschen und die Strafbehörden hätten sich künftig direkt an den Beschwerdeführer zu wenden (act. 11/26).