Der Beschwerdegegner liess dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers die vollständigen Verfahrensakten (act. 11/1–11/18 und act. 11/P1–11/P3) sogleich zur Einsicht zukommen und führte diesen fortan als Verteidiger des Beschwerdeführers auf (act. 11/20). Am 3. November 2023 wurden diese retourniert (act. 11/22). In der Folge versandte der Be-