bb) Die Kontaktdaten des Beschwerdeführers wurden auf seinen Wunsch hin an die Opferhilfe St. Gallen übermittelt (act. 11/1, S. 8). Mit Schreiben vom 24. Oktober 2023 (Datum des Eingangs) meldete sich sein Rechtsvertreter erstmals beim Beschwerdegegner, zeigte an, dass er die Interessenswahrung des Beschwerdeführers übernommen habe, und ersuchte um Zustellung des Polizeirapports (act. 11/1), wobei eine entsprechende Anwaltsvollmacht zum "Unfall vom 21. September 2023" vorgelegt wurde (act. 11/19). Der Beschwerdegegner liess dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers die vollständigen Verfahrensakten (act. 11/1–11/18 und act.