Es werde daran erinnert, dass er bei der polizeilichen Einvernahme vom 23. September 2023 angegeben habe, das Gerichtsurteil per Post erhalten zu wollen, da es ihm nicht möglich sei, in die Schweiz zu reisen, um dem Gericht beizuwohnen. Sodann habe er auf sein Recht auf Übersetzung bestanden, welchem bei der Einvernahme nachgekommen worden sei, indem ein Übersetzer beigezogen worden sei (act. 6).