Sodann ersuchte der Beschwerdeführer darum, den Strafbefehl vom 16. November 2023 in französischer Sprache an seinem Wohnort in Frankreich zu erhalten, um prüfen zu können, ob er sich dagegen wehren oder ihn akzeptieren solle. Zudem seien ihm Informationen zum Urteil mitzuteilen, welches die ihn belastenden Elemente enthalte und ihn schuldig spreche. Es werde daran erinnert, dass er bei der polizeilichen Einvernahme vom 23. September 2023 angegeben habe, das Gerichtsurteil per Post erhalten zu wollen, da es ihm nicht möglich sei, in die Schweiz zu reisen, um dem Gericht beizuwohnen.