Weiter führt der Beschwerdeführer aus, niemand habe ihn in seiner oder einer ihm verständlichen Sprache über den Strafbefehl oder die zehntägige Rechtsmittelfrist informiert, sodass er nicht lesen oder verstehen könne, was ihm vorgeworfen werde; dies im Wissen, dass er Opfer einer Massenkarambolage sei und nicht derjenige, der den Unfall in erster Linie verursacht habe. Er sei in einen unvermeidbaren Unfall geraten, wofür er gerne eine Teilverantwortung übernehme; allerdings trage er auf keinen Fall die Hauptverantwortung (act. 6).