AK.2024.115-AK 4/12 antwortet habe, bei welcher Adresse er Einsprache erheben könne. Seine finanzielle Situation habe ihm nicht erlaubt und mache auch jetzt unmöglich, einen Rechtsanwalt für das Strafverfahren zu mandatieren, was er anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 23. September 2023 erwähnt habe (act. 6).