Rechtsvertreter den Auftrag nicht ausführen können. Er habe ihm deshalb mit E-Mail vom 17. November 2023 mitgeteilt, dass das Mandat beendet sei und er ihn bezüglich der Busse nicht vertreten könne. Zusammengefasst habe sein Rechtsvertreter dies mit dem Strafbefehl begründet, welcher dazu führe, dass keine Entschädigung für die erlittenen gesundheitlichen Schäden geltend gemacht werden könnten. Diese Nachricht sei mit E- Mail vom 20. November 2023 insoweit ergänzt worden, als ihm sein Rechtsvertreter ge-