Zu den Kernaufgaben eines Rechtsanwalts in einem Strafverfahren gehöre eine umfassende Beratung, damit die beschuldigte Person in die Lage versetzt werde, informiert über die Wahrung ihrer Rechte und Interessen und damit über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Es könne deshalb ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer von seinem Rechtsanwalt sowohl inhaltlich (Sachverhalt, rechtliche Würdigung und Strafe) wie auch prozessual (Einsprachemöglichkeit) umfassend aufgeklärt worden sei – etwas Anderes mache er nicht geltend.