Mit Strafbefehl vom 16. November 2023 sprach die Staatsanwaltschaft A.___ der groben Verletzung der Verkehrsregeln wegen Nichteinhaltens eines genügenden Abstands zum Personenwagen der vorausfahrenden C.___ schuldig und verurteilte ihn zu einer auf zwei Jahre bedingt aufgeschobenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 70.– und einer Verbindungsbusse von Fr. 350.–. Ferner wurden ihm Verfahrenskosten von Fr. 500.– auferlegt. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 (Datum des Eingangs) ersuchte A.___ bei der Staatsanwaltschaft um Strafbefreiung.