Zudem existiert ein Polizeirapport inklusive eine Luftaufnahme der Unfallstelle (act. 8/S/1) sowie ein Fotoblatt (act. 8/S/2). Der Polizeirapport hält sodann fest, dass auf der Fahrbahn keine frischen Unfallspuren (gemeint waren wohl Spuren von Reifenabrieb des Motorrads) festgestellt werden konnten (act. 1, S. 5). Zu beachten ist jedoch, dass nicht die technische Auswertung von Unfallspuren im Vordergrund steht, sondern die Abklärung der Umstände des Abbiegemanövers. Hierzu bietet sich insbesondere eine Einvernahme des Beschwerdegegners an. Denkbar wäre auch beim Strassenkreisinspektorat Wattwil zusätzlich In-