Der Führer, der seine Fahrtrichtung ändern will, wie etwa zum Abbiegen, hat auf den Gegenverkehr Rücksicht zu nehmen (Art. 34 Abs. 3 SVG). Wer nach links abbiegen will, hat sich gegen die Strassenmitte zu halten und den entgegenkommenden Fahrzeugen den Vortritt zu lassen (Art. 36 Abs. 1 und 3 SVG). Dabei darf er den Vortrittsberechtigten in seiner Fahrt nicht behindern (Art. 14 Abs. 1 VRV). Der Fahrzeugführer hat die Richtungsänderung beim Abbiegen mit dem Richtungsanzeiger anzukündigen (Art. 39 Abs. 1 lit. a SVG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 VRV).