AK.2024.106-AK 8/13 sehr geringe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung bestünde, eine Überweisung an das Gericht erfordern. Der Grundsatz "in dubio pro duriore" verlangt folglich bloss, dass im Zweifel das Verfahren fortgesetzt wird. Praktisch ist eine Anklageerhebung geboten, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Denn im Zweifel ist es nicht Sache der Untersuchungs- oder der Anklagebehörde, sondern des materiell zuständigen Gerichts, zu entscheiden. Dieser Grundsatz gilt auch für die richterliche Behörde, die einen Einstellungsentscheid überprüfen muss.