d) Der Beschwerdegegner führt aus, wer die örtlichen Verhältnisse kenne, wisse, dass der Unfall lediglich auf das unaufmerksame Verhalten des Beschwerdeführers zurückgeführt werden könne. Der Beschwerdegegner habe den Strassenverlauf in Richtung Osten, wo der Beschwerdeführer herkam, maximal auf 40 Meter einsehen können, da die Strasse unmittelbar nach dem Gasthaus Hulftegg eine abfallende Kurve nach Norden beschreibe. Es sei nicht möglich, mehr zu sehen, als es die Geländeverhältnisse ermöglichten.