1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft St.Gallen, Untersuchungsamt Gossau, vom 27. Februar 2024 sei aufzuheben. 2. Die Angelegenheit sei an die Staatsanwaltschaft St.Gallen, Untersuchungsamt Gossau, zurückzuweisen mit der Weisung, den Sachverhalt zu untersuchen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zu Lasten des Staats. Verfahrensanträge: 4. Sämtliche Verfahrensakten aus dem Verfahren ST.2023.36712 seien beizuziehen.