146 StGB) und Diebstahl (Art. 139 StGB) sind als Verbrechen (Art. 139 und 146 StGB) und als Vergehen (Art. 181 und 180 StGB) in der Schweiz ebenfalls strafbar. Hingegen kennt das schweizerische Strafrecht keinen mit der beharrlichen Verfolgung nach § 107a StGB/AUT vergleichbaren "Stalking-Tatbestand" (vgl. für die aktuellen Revisionsbestrebungen: Parlamentarische Initiative Flach [19.433] "StGB- Tatbestände mit Stalking ergänzen" vom 3. Mai 2019; KNEIFL, Besserer strafrechtlicher Schutz vor Stalking, SJZ 119/2023, S. 859). Solche Handlungen werden jedoch durch zivilrechtliche Bestimmungen (vgl. Art.