B.- Nachdem der Verurteilte am 1. August 2022 die Freiheitsstrafe nicht angetreten und um Vollstreckung derselben in der Schweiz gebeten hatte, ersuchte das Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich am 24. August 2022 das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement (EJPD) um stellvertretende Vollstreckung des unbedingten Teils der dem Verurteilten auferlegten Freiheitsstrafe. Das Bundesamt für Justiz (BJ) leitete das Gesuch am 10. November 2022 an das Amt für Justizvollzug des Kantons St. Gallen weiter.