Unter diesen Umständen erscheint eine Entschädigung von Fr. 1'000.– (Barauslagen und Mehrwertsteuer inbegriffen) für die einzelne Beschwerde bzw. Fr. 3'000.– insgesamt als angemessen. Aufgrund der Erhöhung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes per 1. Januar 2024 von 7,7% auf 8,1% hat der Rechtsvertreter wegen jahresübergreifender Leistungen separat fakturiert, und zwar sind gestützt auf die Honorarnote vom 23. Februar 2024 rund 4% (Fr. 147.50) der anwaltlichen Gesamtleistungen (Fr. 3'525.60, samt Barauslagen) im Jahr 2023 angefallen und der Rest von 96% (Fr. 3'378.10) im Jahr 2024 (act. 21). Diese