Allerdings war das Prozessthema auf die Frage der Parteistellung eingeschränkt und es stellten sich mehrheitlich die gleichen, rechtlich und tatsächlich nicht besonders schwierigen Fragen. Unter diesen Umständen erscheint eine Entschädigung von Fr. 1'000.– (Barauslagen und Mehrwertsteuer inbegriffen) für die einzelne Beschwerde bzw. Fr. 3'000.– insgesamt als angemessen.