Der Polizeibeamte habe ihn gefragt, ob er Anzeige erheben wolle, und er habe gesagt, dass er dies gegen diese Personen nicht tun wolle (Frage 9). Als er danach gefragt wurde, was der Polizeibeamte ihm genau erklärt habe, übersetzte die ebenfalls anwesende Ehefrau die Frage. Daraufhin erklärte er: "Der Polizist hat mich gefragt, ob ich Anzeige machen möchte oder nicht, aber der Polizist hat mir nicht erklärt, was passiert oder nicht" (Frage 12). Der Beschwerdegegner weist dabei ebenfalls nur auf das Strafantragsrecht hin (vgl. vorherige Ausführungen).