AK.2023.558-AK 9/14 dd) Etwas Anderes ergibt sich aus dem Protokoll der Konfrontationseinvernahme vom 19. September 2023 mit dem Beschwerdeführer 3 nicht. Der Beschwerdegegner gab auf die Frage, ob er sich daran erinnern könne, dass nach der polizeilichen Einvernahme besprochen worden sei, ob er sich als Strafkläger am Verfahren beteiligen wolle, zur Antwort: "Ja, vielleicht, ich probiere es" (StA-act. E5/Frage 8). Der Polizeibeamte habe ihn gefragt, ob er Anzeige erheben wolle, und er habe gesagt, dass er dies gegen diese Personen nicht tun wolle (Frage 9).