c) aa) Aus dem Polizeirapport vom 25. November 2020 ergibt sich, dass sich am 30. Oktober 2020 in der Produktionshalle der Arbeitgeberin des Beschwerdegegners ein Arbeitsunfall ereignete. Bei Kranarbeiten habe sich ein defekter Kranhaken an der Doppelbiegemaschine eingehängt. Unter Spannung der Lastkette habe sich der Haken von der Maschine gelöst und den Beschwerdegegner im Gesicht getroffen, weshalb er das linke Auge verloren habe. Die Beschwerdeführer werden in diesem Zusammenhang als Beschuldigte aufgeführt (StA-act. S1 und S2).